Immobilienbewertung

Die Immobilienbewertung

Die Immobilienbewertung ist ein Rechtvorschriftlich geregeltes Verfahren, das durch die Anwendungen fundierter betriebswirtschaftlicher, juristischer und bautechnischer Sachkenntnis einen Verkehrswert für bebaute und unbebaute Grundstücke auch genannt Immobilien zu einem bestimmten Stichtag ermitteln lässt. Im folgenden erfahren Sie alles Wissenswerte über den Zweck der Immobilienberwertung, sowie über die notwendigen Qualifikationen, die für Sachverständige gelten.

Zwecke der Immobilienbewertung

Die Zwecke der Immobilienbwertung sind folgende:

  • Wertermittlung zum Zweck des Verkaufs
  • Wertermittlung in Scheidungsauseinandersetzungen
  • Wertermittlung in Erbauseinandersetzungen
  • Wertermittlung der Zwangsversteigerung
  • Wertermittlung zum Zweck der Beleihung
  • Wertermittlung zum Zweck der Bilanzierung
  • Wertermittlung zum Zweck der Besteuerung
  • Wertermittlung zum Zweck der Bestimmung des Versicherungswertes
  • Einheitswert-Feststellung
  • Grundbesitzwert-Feststellung

Qualifizierung der Immobilienbewertung

Die Grundstücksbewertung als auch die Immobilienbewertung wird in der Regel von einem qualifizierten Sachverständiger/Gutachter für Grundstücksbewertung und Immobilienbewertung durchgeführt.

Grundsätzlich wird von einem Gutachter/Sachverständiger erwartet dass er:

  • über mehrjährige Berufserfahrung verfügt
  • überdurchschnittliche Immobilien-Fachkenntnisse besitzt
  • einen Gutachten erstellen kann
  • in wirtschaftlich geordneten Verhältnissen lebt
  • und die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bietet.

Sachverständige/Gutachter haben in der Regel immer eine wissenschaftliche Universitäts- oder einen Fachhochschulausbildung in Architektur, Bauingenieurwesen, Facility Management, Vermessungsingenieurwesen, Betriebswirtschaftslehre, Bauökonomie, Immobilienökonomie, Stadtplanung und Geographie dazu haben sie noch eine mehrjährige Berufserfahrung beziehungsweise eine Weiterqualifizierung auf dem Gebiet der Grundstücksbewertung und der Immobilienbewertung. Nach § 193 BauGB erstatten auch ein Gutachterausschluss einen Verkehrswertgutachten. Für eine spezielle Qualifizierung als Sachverständiger/in bieten verschiedene Bildungsakademien Lehrgänge an.

Ziel in der Grundstücksbewertung ist die Ermittlung des Verkehrswertes im Sinne des § 194 BauGB. Dafür werden verschiedene anerkannte Wertermittlungsverfahren verwendet.

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